I. Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ferienwohnungsbetriebs, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Ferienwohnungsbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden (als Gast) oder der Kunde für einen Dritten (als Gast) bestellt, haftet der Dritte dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienwohnungsaufnahmevertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Kunde haftet für jede vom Dritten (als Gast) in Anspruch genommene Leistung des Vermieters, soweit diese im Zusammenhang mit den vertraglich geschuldeten Leistungen steht, es sei denn, die in Anspruch genommene Leistung ist in Art oder Umfang derart ungewöhnlich, dass eine Billigung durch den Kunden als offensichtlich ausgeschlossen gelten muss.


III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

4. Der Vermieter ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und/oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen, fällig spätestens 2 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn. Als angemessen gelten 30% und ab 2 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn weitere 70% des Leistungspreises. Hat der Kunde keinen Wohnsitz oder Sitz im Inland, so kann der Vermieter den vollen Leistungspreis als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.

5. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen des Vermieters für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von € 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum von über einer Woche in Anspruch genommen, kann der Vermieter aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnungen fällig stellen.


IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Ferienwohnungsbetriebs/No Show)

1. Ein Rücktritt bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Vermieters zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, Nr. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommener Ferienwohnung hat der Ferienwohnungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Vermieter steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück, zu zahlen.

3. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


V. Rücktritt des Ferienwohnungsbetriebs

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebuchten Wohnung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III. Nr. 4 verlangte Vorauszahlung/Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter auch zum Rücktritt berechtigt.

2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außer-ordentlich zurückzutreten, z.B.

  • falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

  • der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, Sicherheit oder Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw.Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen obige Klausel I. Nr. 2 vorliegt.

Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


VI. Ferienwohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Reservierte Ferienwohnungen werden bis mindestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages bereitgehalten. Erscheinen der Kunde bzw. der Gast nicht bis 18.00 Uhr und ist ein späteres Eintreffen nicht angekündigt, kann der Vermieter die reservierte Ferienwohnung anderweitig vergeben.

2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann der Vermieter für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4. Bei Vereinbarungen eines Ferienwohnungskontingents sind die darin umfassten Ferienwohnungen grundsätzlich verbindlich gebucht. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Seite bis zum vereinbarten Abruftermin die vereinbarte Ferienwohnungszahl zu reduzieren oder zum Erlöschen zu bringen.


VII. Haftung des Ferienwohnungsbetriebs

1. Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ferienwohnungsbetriebs auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Der Ferienbetrieb übernimmt keine Haftung für eingebrachte Sachen.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz (Auto / Fahrrad) auf einem Feriewohnungsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferienwohnungsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Eine Bewachung erfolgt nicht.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung wird hierbei vom Vermieter nicht übernommen, Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.


VIII. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Ferienwohnungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 3 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Ferienwohnungsbetriebs. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB)für Leistungen Haus Hilgarth.